Der Sozialpreis

Jedes Jahr wird an unserer Schule der Sozialpreis an Schülerinnen verliehen, die sich außerhalb der Unterrichtszeit in besonderer Weise für die gesamte Schulgemeinde eingesetzt und verdient gemacht haben. Die Schulkonferenz legte folgende Richtlinien in Übereinstimmung mit den Festlegungen der Gesamtkonferenz bzw. des Personalrats fest:

  • Die Kommission, die bis zu vier Schülerinnen oder Schüler auswählt, besteht aus dem Schulelternsprecher als Vorsitzendem, dem Schulsprecher, dem Hausmeister der Hildegardisschule, einem Mitglied der Schulleitung sowie der Vertrauenslehrkraft.
  • Vorschläge können die Klassenlehrkräfte oder alle am Schulleben Beteiligten über die Klassenlehrkraft an den Schulelternsprecher bzw. die Schulleitung schriftlich einreichen.
  • Sollte der Schülersprecher vorgeschlagen werden, übernimmt sein Stellvertreter seine Position in der Kommission.
  • Voraussetzung für den Erhalt des Sozialpreises ist eine mindestens gute Note im Sozialverhalten.
  • Der Förderverein der Schule, der das Geld für den Sozialpreis zur Verfügung stellt, legt die Höhe der Summe fest und entscheidet, ob der Preis als Gutschein oder monetär verliehen wird.

Hildegardisschule Rüdesheim/Rh.

Breslauer Straße 53
65385 Rüdesheim/Rh.

Tel.: 0 67 22 / 49 79 00
Fax: 0 67 22 / 49 79 0 17

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